Im März 2026 haben wir ein ausführliches Beratungsgespräch mitFrau Cathrin Urban geführt, der zuständigen Sachgebietsleiterin im Referat 34 des Landesschulamts Sachsen-Anhalt. Sie begleitet das Genehmigungsverfahren für Schulen in freier Trägerschaft (SchifT-VO) in Sachsen-Anhalt.
Das Gespräch war offen und konstruktiv — und hat uns eine wichtige Rechtsgrundlage klargemacht: §14 Abs. 2 des SchulgesetzesSachsen-Anhalt gibt freien Trägern ausdrücklich das Recht, Lehr- und Unterrichtsmethoden, Lehrinhalte und die Organisation des Unterrichts selbst zugestalten — auch abweichend von den Vorschriften für staatliche Schulen. Das ist die rechtliche Grundlage für jahrgangsgemischte Lerngruppen, individuelle Lernentwicklungsberichte statt Ziffernnoten, das KEL-Gespräch und unser gesamtes pädagogisches Modell.
Der vollständige SchifT-VO-Antrag für Grundschule und Gemeinschaftsschule wird bis zum 1. Januar 2027 eingereicht. Schulstart: 1.August 2027.

