FAQs

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mein Kind vormerken?

Das Lerndorf nimmt ab sofort Interessensbekundungen entgegen — für die Schuljahrgänge 1 - 5. Eine offizielle Anmeldung ist erst nach Erteilung der Betriebserlaubnis bzw. Schulgenehmigung möglich, voraussichtlich im Laufe des 1. Halbjahres 2027. Ihre Interessensbekundung hilft uns aber schon jetzt: Je mehr Familien Interesse signalisieren, desto stärker ist unser Antrag beim Landesschulamt. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular auf dieser Seite.

In welcher Phase ist die Genehmigung?

Die Lerndorf Klein Wanzleben gGmbH befindet sich im Genehmigungsverfahren nach der Verordnung über Schulen in freier Trägerschaft (SchifT-VO). Der vollständige Antrag für Grundschule und Gemeinschaftsschule wird bis zum 1. Januar 2027 beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt eingereicht. Das Landesschulamt begleitet den Prozess konstruktiv: Frau Urban, die zuständige Sachgebietsleiterin, hat in einer Beratung im März 2026 ausdrücklich auf die rechtliche Grundlage für unser pädagogisches Modell hingewiesen — §14 Abs. 2 SchulG LSA, der freien Trägern erlaubt, Lehr- und Unterrichtsmethoden abweichend von staatlichen Schulen zu gestalten. Wir sind zuversichtlich.

Was kann ich mir unter flexiblen Übergängen vorstellen?

Kinder entwickeln sich völlig unterschiedlich. Die allgemein üblichen Übergänge in die nächste Stufe nach Schuljahren sind für einige Kinder zu schnell, für andere zu langsam. Bei uns lernen die Kinder in jahrgangsübergreifenden Stufen. KITA-Kinder können, wenn Eltern, Erzieherinnen und die Kinder selbst es für richtig halten, jederzeit schon in der Grundstufe der Schule „probeschnuppern“ und dann ganz übergehen, wenn es sich für sie gut anfühlt. In den anderen Stufen können die Kinder planmäßig 3 Jahre bleiben, genauso gut aber auch länger oder kürzer, je nachdem wie sich die individuelle Lernentwicklung gestaltet. In jeder neuen Stufe treffen die Kinder wieder auf andere Kinder, die sie schon früher kennengelernt haben, so dass sie sich in der neuen Stufe gleich wohlfühlen können.

Was hätte ein Unternehmen davon, mit dem Lerndorf zu kooperieren und in das Projekt zu investieren?

Unternehmen wie KWS, Nordzucker oder regionale Handwerksbetriebe hätten große Vorteile. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten eine verlässliche Betreuung für ihre Kinder — in einer Einrichtung, die von der Krippe (ab 3. Betriebsjahr) bis zum Abitur oder Lehrabschluss konzipiert ist, ohne Unterbrechungen oder Übergänge, mit einem der fortschrittlichsten Bildungskonzepte in Deutschland. Unternehmen können Einfluss auf die Inhalte nehmen, insbesondere auf die Praxisanteile in den Werkstätten. Sie können frühzeitig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen und ihnen Praktika oder Ausbildungsverträge anbieten.

Wann startet das Lerndorf?

Das Lerndorf Klein Wanzleben startet voraussichtlich am 1. August 2027 (Schuljahr 2027/28). Hort und die Schulklassen 1 bis 5 öffnen gleichzeitig in zwei Lerngruppen (1-3 und 4-5). Ab dem zweiten Betriebsjahr kommt jeweils eine weitere Klassenstufe hinzu. Der Vollausbau bis Klasse 13 ist für das Schuljahr 2034/35 geplant. Kita und Krippe sollen zwei Jahre später folgen. Anmeldungen und Interessensbekundungen nehmen wir bereits entgegen — nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.

Was wird aus dem alten Kindergarten und der alten Grundschule?

Nach aktuellen Informationen wird der Landkreis Grundstück und Gebäude am Mühlenplan übernehmen.

Kann mein Kind aus dem Lerndorf jederzeit ins staatliche Schulsystem wechseln?

Ein Schulwechsel verläuft nie reibungslos. Individuelles Lernen ist kein Lernen im Gleichschritt. Das kann auch mal bedeuten, dass nicht zu jedem Zeitpunkt alle Lernziele erreicht werden, die für eine Jahrgangsstufe vorgesehen sind. Wechsel sollten und können gemeinsam mit dem Kind und den Eltern besprochen und begleitet werden. Mit den von uns verfolgten grundlegenden Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Kritisches Denken, Kreativität und der Lust am Lernen werden aber die Grundvoraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kinder in jedem System erfolgreich sein können. Ideal ist es natürlich, wenn ein Kind die Zeit hat, unser gesamtes System zu durchlaufen.

Gilt die Geschwisterregelung?

Ja. Geschwister werden vorrangig aufgenommen. Die Schulgebühren werden gestaffelt.

Ist mein Kind gut untergebracht, wenn ich arbeiten muss?

Ja. Wir bieten eine Krippe für Kinder ab 1 Jahr, eine KITA ( beides voraussichtlich ab Betriebsjahr 3) und einen Hort für die Kinder der Klassen 1 - 6.

Mein Kind hat eine Behinderung. Kann es ebenfalls ins Lerndorf aufgenommen werden?

Ja. Wir werden Sozialpädagoginnen und Förderschullehrerinnen einstellen, die auf die verschiedenen Bedürfnisse der Kinder eingehen können. Sie werden ganz normal in den Gruppen leben und arbeiten, zusätzlich aber auch in Kleingruppen oder einzeln gefördert werden.

Ist das ein Lerndorf nur für Reiche?

Nein. Als Schule in privater Trägerschaft müssen wir zwar ein moderates Schulgeld nehmen, kein Kind soll aber abgewiesen werden, nur weil die Eltern nicht genug Geld aufbringen können. Dafür haben wir jetzt schon Zusagen der AKB-Stiftung die in genau diesen Fällen eine Lösung anbieten wird.

Dicke Bretter sind zu bohren

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Unsere Ziele sind äußerst anspruchsvoll, bedeutet es doch, das Beste aus den Erfahrungen unterschiedlichster Institutionen zusammenzuführen und die Zersplitterung der deutschen Bildungslandschaft aufzuheben. Dies können wir nur mit einer breiten Beteiligung unterschiedlichster Menschen erreichen.