Wir begleiten Kinder von der Krippe bis zum Abschluss – an einem Ort, ohne Brüche. In den ersten Aufbaujahren, bevor staatliche Finanzhilfe greift, machen Förderinnen und Förderer diesen Start überhaupt erst möglich.

Zum 1. August 2027 öffnen die Klassen 1–5 in zwei Lerngruppen (1–3 und 4–5). Die Kita muss neu gebaut werden und startet daher im 3. Betriebsjahr.
Eine durchgehende Bildungskette an einem Ort, ein Träger, feste Bezugspersonen – ohne Brüche bei den Übergängen.
Ein Hoffnungsort im ländlichen Raum – wir erhalten Bildung dort, wo sie zu verschwinden droht.
Die Gemeinnützigkeit der Lerndorf Klein Wanzleben gGmbH ist durch das Finanzamt Magdeburg anerkannt. Spenden an das Lerndorf können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen – als Privatperson ebenso wie als Unternehmen oder Stiftung.Für jede Spende stellen wir Ihnen auf Wunsch eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus. Wie das funktioniert, lesen Sie weiter unten.

Sie entscheiden, wohin Ihre Förderung fließt. Wählen Sie einen Schwerpunkt – oder spenden Sie ungebunden für das, was gerade am dringendsten gebraucht wird.




Die Gemeinnützigkeit der Lerndorf Klein Wanzleben gGmbH ist durch das Finanzamt Magdeburg anerkannt. Spenden an das Lerndorf können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen – als Privatperson ebenso wie als Unternehmen oder Stiftung.Für jede Spende stellen wir Ihnen auf Wunsch eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) aus. Wie das funktioniert, lesen Sie weiter unten.
Bücher und Material für eine Leseecke
Forscher- und Werkstattmaterial für eine Lerngruppe
Anteiliges Schulgeld-Stipendium aus dem Sozialfonds
Ein Spiel- oder Klettergerät fürs Außengelände
Herrichtung eines Raums in der Giesecke-Villa
Die Beispiele dienen der Veranschaulichung und sind keine feste Zweckbindung. Wohin Ihre Spende fließt, bestimmen Sie über den Verwendungszweck.

Überweisen Sie bequem auf unser Spendenkonto. Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihr Wunschprojekt und – wenn Sie eine Bescheinigung möchten – Ihren Namen und Ihre Adresse an.
Tipp: Für Spenden bis 300 € genügt dem Finanzamt Ihr Kontoauszug zusammen mit diesem Beleg – eine gesonderte Bescheinigung ist nicht nötig (siehe unten).
In Deutschland hängt der Nachweis Ihrer Spende von der Höhe ab. So einfach ist es:
Bei Spenden bis 300 € akzeptiert das Finanzamt einen vereinfachten Zuwendungsnachweis. Sie brauchen keine gesonderte Bescheinigung von uns.
Ihr Kontoauszug oder die Überweisungsbestätigung genügt.Auf Wunsch senden wir Ihnen dennoch gern eine Bestätigung – fordern Sie sie über das Formular an.
Ihr Kontoauszug oder die Überweisungsbestätigung genügt.
Auf Wunsch senden wir Ihnen dennoch gern eine Bestätigung – fordern Sie sie über das Formular an.
Ab 300 € stellen wir Ihnen eine amtliche Zuwendungsbestätigung nach dem vorgeschriebenen Muster aus – adressiert an Sie persönlich, Ihr Unternehmen oder Ihre Stiftung.
Wir benötigen dafür Ihren vollständigen Namen bzw. die Organisation und die Anschrift.
Sie erhalten die Bescheinigung per Post oder E-Mail.
Auf Wunsch auch als Sammelbestätigung für mehrere Spenden eines Jahres.
Sie vertreten eine Stiftung, ein Unternehmen oder möchten mit einer größeren Summe fördern? Dann ist ein Überweisungsformular oft nicht der richtige Weg. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.Wir bieten zweckgebundene Förderungen, mehrjährige Partnerschaften, Nennung als Partner & Sponsor auf unserer Website sowie eine transparente Verwendungsnachweisung. Das Lerndorf wird wissenschaftlich von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg begleitet.



Unsere Ziele sind äußerst anspruchsvoll, bedeutet es doch, das Beste aus den Erfahrungen unterschiedlichster Institutionen zusammenzuführen und die Zersplitterung der deutschen Bildungslandschaft aufzuheben. Dies können wir nur mit einer breiten Beteiligung unterschiedlichster Menschen erreichen.